Grabräumungen 2025

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit, gemäss Art. 21, Abs. 1 der Friedhofverordnung vom 7. März 2021, ordnet die Geschäftsstelle die Aufhebung folgender Gräber an:

Erdreihengräber Nr. 2723 – 2753
Bestattungsjahr 2004

Urnengräber Nr. 754 – 771
Bestattungsjahr 2004

Urnennischenmauer Nr. 147 – 172
Bestattungsjahr 2004

Gemäss Art. 30 der Friedhofverordnung haben die Angehörigen der Verstorbenen die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 31. März 2025 abzuholen.

Auf Wunsch und Mitteilung an die Geschäftsstelle bis zum oben erwähnten Datum werden die Urnen den Angehörigen ausgehändigt. Die Kosten für das Freilegen gehen zu Lasten der Angehörigen.

Ab dem 1. April 2025 wird über das zurückgelassene Material auf den Gräbern unter Ablehnung jeglicher Entschädigung verfügt. Die Aufhebungskosten gehen zu Lasten des Friedhof Zweckverbands Bülach.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Tel.-Nr. 044 863 12 75.